Aus dem Landtag: Maskenpflicht in den Schulen

Die Corona-Maßnahmen im Schulbetrieb sind nicht angenehm, aber nach Ansicht von Barbara Regitz, MdL notwendig. „Genau diese Maßnahmen haben den Schulen erlaubt, den Präsenzunterricht in der fünften und stärksten Corona-Welle grundsätzlich aufrechtzuerhalten und gleichzeitig den Gesundheitsschutz für die gesamte Schulfamilie bestmöglich zu gewährleisten“, so Barbara Regitz. Dabei spielt die Mundnasenbedeckung eine entscheidende Rolle. Da in der Schule der Mindestabstand in der Regel nicht einfach eingehalten werden kann, ist die Maske neben den regelmäßigen Tests eine der zentralen Schutzmaßnahmen, um eine unkontrollierte Ausbreitung des Virus zu verhindern. Zudem gestattet es die schulische Maskenpflicht in Innenräumen, dass nicht ständig ganze Klassen als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, wenn ein positiver Fall auftritt. Ohne Maske wäre die Durchführung eines stabilen Präsenzunterrichts massiv erschwert.

Da das Tragen des Mundnasenschutzes über mehrere Stunden eine merkliche Unannehmlichkeit darstellt, sieht der Rahmenhygieneplan seit jeher Tragepausen und Erholungsphasen vor. So dürfen Schülerinnen und Schülern die Maske kurzfristig auf den Pausenflächen in Innenräumen abnehmen. Ferner dürfen sie die Maske während einer Stoßlüftung und während der Schulpausen, wenn gelüftet wird, auch am Sitzplatz im Klassenzimmer abnehmen. Und natürlich gibt es auf dem Pausenhof generell keine Maskenpflicht: Hier können die Kinder und Jugendlichen einander ohne Maske begegnen und sich von den Einschränkungen durch die Maske erholen.

Dies gilt nun auch im Sportunterricht, für den mit dem Ende der Faschingsferien am 7. März die Maskenpflicht entfallen ist. Hier können die Schülerinnen und Schüler bei der sportlichen Betätigung den ersehnten Ausgleich finden. Unterricht in Gesang und Blasinstrumenten ist bereits seit

  1. Februar wieder generell möglich, sofern ein erweiterter Mindestabstand von 2 m eingehalten wird. Die Maske darf für den notwendigen Zeitraum abgenommen werden. Sowohl im sportlichen als auch im musischen Bereich gibt es also bereits schrittweise ausgeweitete Ausnahmen von der Maskenpflicht.

„Natürlich hoffen wir alle, dass wir den Höhepunkt der Omikron-Welle hinter uns haben und demnächst weitere Entspannungen möglich sind. Dabei denken wir selbstverständlich auch immer den Schulbereich mit. Dieser ist äußerst sensibel, denn hier geht es um eine Pflichtveranstaltung, sodass wir hier im Interesse der Schülerinnen und Schüler für ein besonders hohes Schutzniveau zu sorgen haben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass nur in einem stabilen Präsenzunterricht gerade leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler bestmöglich gefördert und unterstützt werden können. Auch für die Vorbereitung auf Abschlussprüfungen oder den Übertritt an eine weiterführende Schulart ist es unerlässlich, dass der Unterricht so stabil wie möglich im Klassenzimmer stattfinden kann. Wir sehen es daher als unsere Pflicht, den Gesundheitsschutz in den Schulen hoch zu halten, um das mühevoll Erreichte nicht am Ende noch zu gefährden.

Sie können versichert sein, dass wir die Kinder und Jugendlichen bei unseren Entscheidungen stets im Blick haben. Selbstverständlich unterliegen alle unsere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einer stetigen Überprüfung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Angemessenheit und Erforderlichkeit. Wir sorgen dafür, dass unsere Schülerinnen und Schülern gemeinsam in der Klasse lernen, im Sport oder beim Musizieren Ausgleich finden und bei Schulkonzerten oder -theateraufführungen sowie – ab den Osterferien – mehrtätigen Klassenfahrten Gemeinschaft erleben können“, so Barbara Regitz

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