Zukunft von Fachkräften in Bayern

Fachkräftemangel
Grafik: Rosy auf Pixabay

Unter dem Motto „Fachkräfte gewinnen – Bayerns Zukunft sichern“ kam in der letzten  Woche ein wichtiges Thema in der Aktuellen Stunde zur Sprache

Der Arbeits- und Fachkräftemangel ist eine der zentralen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen für den künftigen Wohlstand unserer Gesellschaft. In der aktuellen Konjunkturumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags sehen 62 Prozent der Betriebe den Fachkräftemangel als Geschäftsrisiko. Die Staatsregierung ist deshalb in Bayern umfassend aktiv. Drei Beispiele machen das besonders deutlich:

 
    Kostenfreie Meisterausbildung
1. Bayern hat die kostenfreie Meisterausbildung rückwirkend für alle seit dem 1. Januar 2023 erfolgreich absolvierten Weiterbildungsprüfungen zum Meister oder zu einem vergleichbaren (schulischen) Abschluss eingeführt. Das gibt es nur in Bayern. Die Staatsregierung schafft damit einen starken Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Der Freistaat hat 2023 nochmal deutlich mehr Geld für die Fachkräfteausbildung in der Hand genommen. 215 Mio. Euro (+27 Mio. Euro) setzt Bayern für das Meister-BAföG ein und 47 Mio. Euro (+20 Mio. Euro) für den bayerischen Meisterbonus.
 
    Spitzenreiter bei Arbeitsmigration
2. Bayern ist Spitzenreiter bei der Arbeitsmigration. Bayern hat mit 72,8 Prozent die bundesweit höchste Erwerbstätigenquote von Menschen mit Migrationshintergrund (Bund: 67,2 Prozent; Mikrozensus 2021) und mit 8,8 Prozent im März 2023 bundesweit die niedrigste Arbeitslosenquote von Ausländern (Bund: 15,6 Prozent) – mit 10,6 Prozent auch bei den ausländischen Frauen (Bund: 19,3 Prozent). Bayern fördert hier bereits seit vielen Jahren Integrationsmaßnahmen nach Kräften. Ein Beispiel ist die für die Jahre 2022 und 2023 auf den Weg gebrachte Sonderförderung Ukraine für die Integrationslotsinnen und -lotsen sowie für die Flüchtlings- und Integrationsberatung mit einer Erhöhung der Gesamtförderung im Lotsenprojekt um 40.000 Euro auf bis zu 100.000 Euro.
 
    Förderung der Weiterbildung
3. Mit der Gesellschaft Bayern Innovativ unterstützt der Freistaat den Mittelstand gezielt bei der Weiterbildung. Hier sind die Kapazitäten und notwendigen Flexibilisierungsspielräume für Weiterbildungsmaßnahmen häufig begrenzt, so dass Bayern mit den Sozialpartnern passgenaue Lösungen für die einzelnen Branchen, Regionen und Betriebe sucht. Beispielgebend ist das bayerische Transformationsnetzwerk „transform.by“ zur Begleitung der Transformation in der bayerischen Fahrzeug-, Nutzfahrzeug- und Zulieferindustrie. Hier hat der Freistaat über eine Initiative der Bayern Innovativ mit der vbw, der IG Metall, den Regionen Regensburg und Ingolstadt, der Metropolregion Mainfranken und der Europäischen Metropolregion Nürnberg ein Konzept entwickelt, das in den kommenden Jahren mit einer Bundesförderung von 14,5 Millionen Euro Qualifizierungsangebote insbesondere für kleine und mittlere Betriebe (KMUs) der Zulieferindustrie anbieten wird, um dort einen nachhaltigen, digitalen, vernetzten und sozialverträglichen Umbau erfolgreich zu gestalten. Davon profitieren 200.000 Beschäftigte in der Automobil- und Zulieferindustrie.
 
Dazu Barbara Regitz, MdL: „Die Bayerische Staatsregierung und CSU-Landtagsfraktion reagieren klug auf die Problematik Fachkräftemangel. Die kostenlose Meisterausbildung, die höchst erfolgreiche Arbeitsmigration und die Förderung zahlreicher Weiterbildung- und Qualifizierungsangebote sind dabei Meilensteine. Als Nürnberger Abgeordnete begrüße ich es sehr, dass Bayern Innovativ bei der Konzepterstellung auch die Metropolregion Nürnberg mit einbezogen hat.
 
    Kritik an der Westbalkanlösung
Persönlich liegt mir am Herzen zu betonen, dass kein Geflüchteter, der sich in Bayern in einer Ausbildung befindet, abgeschoben wird. Hier greift die sogenannte „3+2“-Regelung, d.h. geduldete Auszubildende haben unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Aufkommen für den eigenen Lebensunterhalt) den Anspruch, ihren Aufenthalt und die Beschäftigung im Betrieb für mindestens zwei Jahre zu sichern, nachdem sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Scharf kritisiere ich hingegen die aktuell gültige Westbalkanregelung per Losverfahren. Sie eröffnet Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien für jede Beschäftigung einen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Hier fordere ich Bundesministerin Annalena Baerbock, MdB auf, diese m.E. höchste fragwürdige Methode schleunigst zu ändern!“

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