Sozialministerin Ulrike Scharf zu Besuch – Thema: Prostituiertenschutzgesetz 

Staatsministerin Ulrike Scharf, MdL  trifft in Nürnberg Oberbürgermeister Marcus König, Barbara Regitz, MdL und Vertreter des Ordnungs- und Gesundheitsamts;  Fotos: privat

 

Bei einem informativen Treffen mit der Bayerischen Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Ulrike Scharf, MdL, dem Nürnberger Oberbürgermeister Marcus König, Vertretern des Ordnungsamts- und Gesundheitsamts der Stadt Nürnberg konnte sich Barbara Regitz, MdL Anfang Februar einen Überblick zum Thema Prostitution und der Lage der Prostituierten in der Frankenmetropole verschaffen. „Bei diesem sensiblen und heiklen Thema müssen wir mit viel Aufklärungsarbeit vor allem raus aus der Tabuzone“, sagte Regitz.
 
„Die Einblicke in den Alltag der Frauen mit allen Herausforderungen sind mir wichtig. Für mich steht der Schutz der Frauen an erster Stelle“, stellte die Staatsministerin, die auch Frauenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung ist, fest und fügte hinzu: „Die Bundesregierung muss die angekündigte Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes ernst nehmen und Verbesserungen für die Prostituierten in den Fokus rücken.“
 
Während des aufschlussreichen Austausches konnten alle mehr über die Probleme beim Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes und den Schutz der Prostituierten erfahren. Denn durch das Prostitutionsschutzgesetz wird nicht nur das Prostitutionsgewerbe reguliert. Das Gesetz dient auch zum Schutz der Prostituierten. Ordnungsämter und Gesundheitsämter spielen dabei eine zentrale Rolle.

Informieren und aufklären

Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Nürnberg lieferten Zahlen über die Prostituierten und deren Prostitutionsstätten. Sie berichteten von prekären Zuständen der oft sehr jungen Frauen, die in der Mehrzahl aus Osteuropa (75%) kommen. Sie informierten auch über ihre oftmals nicht ungefährliche Kontrolltätigkeit und, dass sie immer im Team Mann und Frau und engen Schulterschluss mit der Polizei arbeiten. Prostituierte benötigen nach dem Prostitutionsschutzgesetz einen Ausweis, der nach einem Informations- und Beratungsgespräch und der Zahlung einer Gebühr von rund 100.- Euro ausgestellt wird und deutschlandweit gilt.

Fragen, die thematisiert wurden:

Wie groß ist die Dunkelziffer illegaler Sexdienstleister und der nicht angemeldeten Räumlichkeiten (Wohnungsprostitution)?
Inwieweit ist Menschenhandel in Nürnberg auszuschließen?
Wie kann man Frauen gerade unter 21 Jahren vor der Loverboy-Methode schützen?
Braucht das Betretungsrecht für Kontrolleure einen zusätzlichen Durchsuchungsbefehl? Die Ampel erwägt das.
 
Häufig sprechen die Frauen kaum Deutsch, können oft nur rudimentär lesen, schreiben und wissen nicht, in welcher Stadt sie sich gerade befinden. Normalerweise arbeiten die Frauen unter einem Aliasnamen und brauchen daher zwei Ausweise. Für den zweiten Ausweis ist in Bayern ebenfalls eine geringfügige Gebühr zu zahlen.
 
Die vielen Fragen beantworteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Nürnberg kompetent und ausführlich. „Aus diesem Bild entsteht ein Spagat zwischen den Vorstellungen der Frauen nach komfortableren Bedingungen und dem, was das Gesetz für ihren Schutz vorsieht. Die Arbeit der städtischen Beratungsstellen ist deswegen nicht nur wertvoll, sondern auch unentbehrlich“, betonte Barbara Regitz.
 

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