Mehr Handlungsspielraum für Bayerns Kommunalparlamente – Änderung der Kommunalgesetze

Kommunalparlamente sollen in Corona-Zeiten rechtssicher bei Sitzungen ihre Gremien-Teilnehmer mit Stimmrecht virtuell zuschalten und Corona-bedingt in reduzierter Präsenz tagen können. Hierzu hat die CSU-Landtagsfraktion ein Gesetz zur Anpassung der Gemeindeordnung und weiterer Kommunalgesetze in den Landtag eingebracht. Konkret sollen Stadt-, Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte auch virtuell mit Stimmrecht an den Sitzungen ihrer Gremien teilnehmen können. Diese Regelung wird Corona-unabhängig bis 2022 in Kraft bleiben, dann sollen die Erfahrungen mit dieser Regelung ausgewertet werden. Denn die virtuelle Zuschaltung wird über Corona hinaus möglich sein, unter anderem um eine bessere Vereinbarkeit von kommunalem Ehrenamt mit Familie und Beruf zu ermöglichen.

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Foto: pixabay

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