Seniorenmitwirkungsgesetz: Regierungsfraktionen stärken Mitsprache und Beteiligung

Seniorenmitwirkungsgesetz
Pressekonferenz zum Seniorenmitwirkungsgesetz am 29.6.2022 Foto: CSU-Fraktion
Es ist ein wichtiges Projekt aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen: Das Seniorenmitwirkungsgesetz, für das CSU und Freie Wähler jetzt gemeinsam den Weg freimachen. Im Kern sollen demnach alle Gemeinden eine ehrenamtliche Seniorenvertretung einrichten – eine Verpflichtung dazu wird im Gesetz nicht festgeschrieben. Für die Vertretung der Senioreninteressen auf Landesebene wird der sogenannte Landesseniorenrat geschaffen. Seine Mitglieder sind die Vertreter der Seniorenvertretungen der 2.056 kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden und der 71 Landkreise. Der Landesseniorenrat wird künftig bei allen wichtigen Entscheidungen der Staatsregierung gehört, die Interessen von Senioren betreffen.
Dazu Barbara Regitz, MdL: „Es ist wichtig, dass wir die Interessen, aber auch die Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren bei unseren Entscheidungen berücksichtigen – sei es vor Ort in der Gemeinde oder auf Landesebene. Das gilt ganz besonders für die Themen, wo die Belange von älteren Menschen direkt berührt sind, wie bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum, Gesundheitsprävention und Pflegeangebote. Die Integration des Wissens und der Erfahrungsschatz der Ü60er auf oberer politischer Ebene insbesondere durch das Anhörungsrecht wird die Mitwirkung optimieren. Ein positives Signal!“

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