Barbara Regitz zum Wahlpflichtfach Islamischer Unterricht „Raus aus den Hinterzimmern der Koranschulen“

In der Vollversammlung des Bayerischen Landtags diese Woche sprach Barbara Regitz, MdL für die CSU-Fraktion zur ersten Lesung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in Form der Einführung des Wahlpflichtfachs „Islamischer Unterricht“.

Barbara Regitz, die Mitglied im Ausschuss für Bildung und Kultus ist, begründete die Zustimmung ihrer Fraktion für den Gesetzentwurf in ihrer Rede u.a. wie folgt: „Der Islamische Unterricht soll als ein Signal an Muslime verstanden werden. Deren Glauben soll auch in der Schule verankert sein. Damit wollen wir ein Zeichen für eine zielgerichtete Integration und für Respekt vor religiöser Überzeugung setzen, so wie es für alle Menschen in unserem Land gilt. Der Islamunterricht muss heraus aus den Hinterzimmern der Koranschulen. Deshalb ist das Wahlpflichtfach für uns alle sehr wichtig. Das neue Unterrichtsfach soll gerade als staatliches Angebot präventiv gegen islamistischen Extremismus wirken und damit verhindern, dass sich muslimische Schülerinnen und Schüler Informationen über ihre islamische Kultur und Religion an außerschulischen Orten holen, auf die der Staat keinen Einfluss hat. Der Vorteil eines Wahlpflichtfachs „Islamischer Unterricht“ ist, dass dadurch der Einfluss muslimischer Organisationen, die sich der staatlichen Aufsicht entziehen könnten, eingedämmt wird.“

Im neuen Wahlpflichtfach „Islamischer Unterricht“ werden Lehrerinnen und Lehrer eingesetzt, die über die Befähigung zum Lehramt an öffentlichen Schulen oder über eine vergleichbare pädagogische Qualifikation verfügen. Der Einsatz von Imamen ist ausgeschlossen. Für meine Fraktion und für mich persönlich stellt die Einführung von Islamunterricht für die Stabilisierung des Gemeinwohls unserer Gesellschaft einen wichtigen und richtigen Beitrag dar. Auch aus Sicht der Kirchen ist der Islamunterricht ein wesentliches Instrument der Integration. Er sichert in einer pluralen Gesellschaft nicht nur die öffentliche Präsenz des Islam, sondern trägt auch dem Prinzip der Religionsfreiheit, dem Recht auf Information über die eigene Religion und dem religiösen Weltzugang für Muslime in einem christlich geprägten Staat Rechnung.“

Notwendig wird die Änderung auf Grund folgenden Umstands: Mit Beschluss des Ministerrats vom 26.03.2019 wurde der seit dem Schuljahr 2009/2010 bestehende Modellversuch „Islamischer Unterricht“ um weitere zwei Schuljahre, d.h. bis zum 31.07.2021, verlängert. Innerhalb dieser zweijährigen Verlängerungsphase soll nach dem Beschluss des Ministerrats ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden, das auf die Verankerung eines Unterrichtsangebots, das spezifisch auf muslimische Schülerinnen und Schüler zugeschnitten ist, im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) abzielt. Die Staatsregierung hat daher entschieden, dass für ein Folgekonzept zum bisher im Modellversuch „Islamischer Unterricht“ praktizierten Unterrichtsangebot eine gesetzliche Grundlage in Form eines Wahlpflichtfachs geschaffen wird. Der neue Unterricht macht in der Einführungsphase ab dem Schuljahr 2021/2022 wie bisher im Modellversuch ca. 75 Stellenkapazitäten erforderlich. Damit werden 350 Standorte ermöglicht.

Den gesamten Redebeitrag von Barbara Regitz können Sie hier in der Mediathek des Bayerischen Landtags nachschauen.

Foto: privat

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