Neues Jugendschutzgesetz des Bundes ab Mai 2021

„Jugendliche von heute nutzen regelmäßig das Smartphone, Tablet, Internet und sind damit auch Gefahren ausgesetzt. Deshalb ist es richtig, dass sich die Politik um entsprechenden Schutz kümmert“, so Barbara Regitz, MdL.

Für Jugendliche ist es selbstverständlich, digitale Medien in ihrem Alltag zu nutzen. Manchmal geraten sie dabei unbedarft auf Plattformen, die für eine so junge Nutzergruppe nicht geeignet sind. So werden sie nicht selten mit verstörenden Bildern oder Videos konfrontiert. Eine weitere Gefahr ist, dass 41 Prozent der Kinder und Jugendlichen sogenannten Interaktionsrisiken ausgesetzt sind, d.h. sie werden im Internet gemobbt, beleidigt oder gar bedrängt.

Um Kinder und Jugendliche besser vor Gefahren bei der Mediennutzung im Netz zu schützen, trat daher am 1. Mai 2021 das novellierte Jugendschutzgesetz des Bundes (JuSchG) in Kraft.

Die CSU-Landtagsabgeordnete Barbara Regitz begrüßt die Novellierung des Jugendschutzgesetzes: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz auch und gerade beim Nutzen von digitalen Medien. Die Veränderungen des Mediennutzungsverhaltens Heranwachsender haben eine Novellierung notwendig gemacht. Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram und TikTok, Videoportale wie Youtube und Gaming-Plattformen wie Twitch werden dadurch verpflichtet, wirksame Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen zu treffen. Der Kinder- und Jugendmedienschutz ist im digitalen Zeitalter angekommen.“

Hervorzuheben sind:

  • Die Gesetzesänderung beinhaltet die sogenannte Anbietervorsorge, d.h. für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste sind verpflichtet, altersgerechte Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit Kinder und Jugendliche vor Mobbing, sexualisierter Ansprache, Tracking oder auch Kostenfallen geschützt sind. Altersgerechte Voreinstellungen sollen insbesondere vor Interaktionsrisiken schützen.
  • Einfache und leicht erreichbare Hilfs- und Beschwerdesysteme, an die sich Kinder und Jugendliche wenden können, wenn sie sich bedroht oder bedrängt fühlen.
  • Die Möglichkeit der Begleitung und Steuerungder Mediennutzung durch die Eltern.
  • Durch die Novellierung des Jugendschutzgesetzes werden zudem erstmals einheitliche Alterskennzeichenfür Onlinespiele und -filme durch Altersverifikationssysteme gewährleistet.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD verabschiedete der Bundestag das neue Jugendschutzgesetz. FDP und Linke stimmten gegen das Gesetz; AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielten sich. Für Barbara Regitz wirft das die Frage auf, warum ausgerechnet die Grünen sich bei so einem wichtigen Thema enthalten?

Während das JuSchG des Bundes im Wesentlichen den Jugendschutz in der Öffentlichkeit und Verbreitungsbeschränkungen bei jugendgefährdenden Trägermedien regelt, werden im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Bestimmungen zu Rundfunk und sogenannten Telemedien behandelt. Die Gesetzgebungskompetenz liegt hier bei den Ländern.

Zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz ernannte der Freistaat Bayern zum 1. Januar 2020 einen Hate-Speech-Beauftragten und richtete bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate-Speech ein. „Hass und Hetze im Netz kennen keine Grenzen und können jeden treffen. Die konsequente Verfolgung von Hate-Speech, vor allem wenn Kinder und Jugendliche Opfer von Beleidigungen oder Belästigungen werden, ist deshalb entscheidend“, so Regitz.

Bild: pixabay

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