EU plant Fahrtauglichkeitstest für Autofahrer ab 70

Die EU plant eine Führerschein-Reform, um die Zahl der Verkehrstoten zu senken. Sie sieht u.a. auch vor, dass Rentnerinnen und Rentner alle fünf Jahre zum Fahrtauglichkeitstest sollen. Diskutiert wird, dass Seniorinnen und Senioren über 70 dann möglicherweise alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen müssen. In einigen EU-Ländern ist das bereits Praxis. Nach dem Entwurf der Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Führerscheine von Personen, die 70 Jahre alt sind, auf maximal fünf Jahre befristen. So können Verkehrstauglichkeitsüberprüfungen oder Auffrischungskurse in allen Mitgliedstaaten leichter eingeführt werden. Ob das auch in Deutschland umgesetzt wird und wie ein derartiger Fahrtauglichkeitstest aussehen könnte, ist derzeit allerdings noch völlig offen.

Dazu Barbara Regitz, MdL und seniorenpolitische Sprecherin der CSU-Landtagsfraktion: „Auch wenn hier seitens der EU noch alles in Planung ist, möchte ich schon mal argumentativ vorbauen und frage: Ist das Vorhaben der EU zur Verkehrstauglichkeit von Senioren überhaupt begründet? Die Verkehrssicherheit aller ist ein hohes Gut. Die Vorschläge der EU-Kommission zur Führerscheinüberprüfung ab 70 sind jedoch schlichtweg diskriminierend, superbürokratisch und aus meiner Sicht nicht haltbar! Statistiken untermauern, dass Alkoholeinfluss die Hauptursache von Unfällen ist – eine Problematik, bei der Senioren nur einen geringen Anteil ausmachen. Außerdem weisen Senioren meist eine langjährige Fahrpraxis auf. Das Auto ist für viele von essenzieller Bedeutung, um aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen oder kurze Strecken zum Arzt oder zum Einkaufen zu fahren. Eine undifferenzierte Überprüfung bedeutet einen bürokratischen Mehraufwand und stünde in keinem Verhältnis. Über dieses Thema habe ich mich mit vielen Senioren ausgetauscht. Die Gespräche verstärken meine Ansicht der Ablehnung dieses EU-Vorhabens. Die CSU wird sich daher dafür einsetzen, dass dieses nochmals überdacht wird.“

Der ADAC lehnt den Vorstoß der EU im Übrigen ebenso ab. Dem Automobilclub zufolge sei das Unfallrisiko älterer Kraftfahrer „nicht außergewöhnlich hoch“. Eine gesetzlich verpflichtende Eignungsuntersuchung von Senioren sei „nicht verhältnismäßig“. Bereits jetzt könne die Führerscheinbehörde in begründeten Fällen Fahrtauglichkeitsprüfungen anordnen – dieses anlassbezogene System sei ausreichend. Darüber hinaus setzt der ADAC auf die Selbstkritik der Autofahrer, die die eigenen Fähigkeiten regelmäßig hinterfragen sollten.

Foto: privat

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