Seit ihrem Einzug als Abgeordnete in den Bayerischen Landtag gehört Barbara Regitz in der laufenden 18. Wahlperiode als Mitglied dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, auch genannt Petitionsausschuss, an. Er ist einer von 14 ständigen Ausschüssen des Landtags und hat 14 Abgeordnete als Mitglieder: sechs von der CSU, drei von Bündnis 90/Die Grünen, zwei von den Freien Wählern sowie je eines von der AfD, SPD und FDP. Seit Beginn der 18. Wahlperiode ist Stephanie Schuhknecht, MdL (Bündnis 90/Die Grünen) Vorsitzende des Ausschusses und Dr. Harald Schwartz, MdL (CSU) ihr Stellvertreter.
Der Petitionsausschuss existiert bereits seit der ersten Wahlperiode des Bayerischen Landtags 1946. Das Recht auf Petition ist im Grundgesetz verankert. Auch laut Bayerischer Verfassung haben „alle Bewohner Bayerns … das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden“. Dieses Recht wird im Bayerischen Petitionsrecht konkretisiert: Es „steht jeder Person zu, unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer Staatsangehörigkeit“ sich mit Petitionen an den Bayerischen Landtag zu wenden.
Dazu Barbara Regitz, MdL: „Das Bayerische Petitionsgesetz ist ein ganz besonderes und darum war es fast zwangsläufig, dass daraus ein eigener Ausschuss im Landtag resultieren muss. Immerhin enthielt auch schon die Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 ein Petitionsrecht. Für mich ist es eine spannende Aufgabe, im Petitionsausschuss mitarbeiten zu können. In keinem der 13 anderen Ausschüsse hat man als Politiker so nah das Ohr am Volk. Wir im Petitionsausschuss wissen immer ganz genau, wo der Schuh den Bürger drückt und wie es um die Volksseele bestellt ist. Ich verstehe mich als Bindeglied zwischen den Anliegen der Menschen hier vor meiner Haustüre und dem Landtag in München. Als Mitglied im Petitionsausschuss habe ich das Ohr direkt am Bürger. Hier sehe ich auch, wie Gesetze, die wir beschließen, bei den Bürgern ankommen. Es ist also ein laufendes Hinterfragen der politischen Arbeit. Und das ist gut so.“
In der vergangenen 17. Wahlperiode behandelte der Ausschuss rund ein Drittel der im Landtag eingegangenen ca. 10.000 Petitionen. Die Schwerpunkte waren dabei Bau- und Wohnungsangelegenheiten, Aufenthaltsrecht, Ausbildungsförderungs- und Schulwegkostenangelegenheiten, Fahrerlaubniswesen, Gnadengesuche sowie Beschwerden aus Justizvollzugsanstalten und Bezirkskrankenhäusern. Die Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags regelt, dass Petitionen direkt vom zuständigen Fachausschuss oder dem Petitionsausschuss behandelt werden können.
Barbara Regitz weiter: „Wir sind das Schiedsrichter-Team des Bayerischen Landtags: Versuchen oft zu helfen, wenn gar nichts mehr geht durch Ortstermine, Schlichtungsvorschläge, Anhörung von Experten. Immer wieder fragen mich Bürger, die sich z.B. von einer Landesbehörde ihrer Meinung nach falsch behandelt fühlen, wie sie denn eine Petition einreichen können? Das ist wirklich sehr einfach: entweder per Post mit einer formlosen, schriftlichen Beschwerde an den Landtag oder durch Abgabe einer Online-Petition auf der Internetseite www.bayern.landtag.de. Mein oberstes Ziel als Ausschussmitglied lautet, pragmatische Lösungen für die Probleme der Petenten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten außerhalb der formellen Rechtswege zu finden. Natürlich kann das nicht immer zu 100 Prozent gelingen, aber ich freue mich über jeden, dem wir helfen können. Das ist bürgernahe Politik und für die stehe ich.“